Immobilie im Nachlass

Haus geerbt: die ersten Schritte und die große Entscheidung

Ein geerbtes Haus ist Vermögen und Verpflichtung zugleich. Hier sind die Pflicht-Schritte der ersten Wochen — und ein ehrlicher Entscheidungsrahmen für behalten, vermieten oder verkaufen.

100 % kostenlos Quellen: §§ 1944 BGB, 13, 13d ErbStG, 23 EStG Stand: September 2026
Hausschlüssel vor dem Eingang eines geerbten Hauses
Inhalt dieses Artikels

Die Pflicht-Schritte der ersten Wochen

  1. Annehmen oder ausschlagen? Sie haben 6 Wochen (§ 1944 BGB). Vorher grob klären: Was ist das Haus wert, welche Schulden lasten darauf (Grundbuch Abteilung III!), was steckt sonst im Nachlass. Ein überschuldetes Erbe schlägt man aus — Details zur Frist.
  2. Finanzamt-Anzeige: Erwerb innerhalb von 3 Monaten formlos anzeigen (§ 30 ErbStG) — bei Immobilien im Nachlass gilt das praktisch immer.
  3. Immobilie sichern: Gebäudeversicherung auf sich umschreiben (sie geht auf die Erben über, Sonderkündigungsrechte beachten), Energieversorger und Hausverwaltung informieren, Schlüssel und Unterlagen sammeln.
  4. Grundbuch berichtigen: binnen 2 Jahren gebührenfrei; mit notariellem Testament + Eröffnungsprotokoll geht es oft ohne Erbschein.
  5. Erbschaftssteuer klären: Freibetrag, Familienheim-Regel, 90-%-Ansatz für Vermietetes — durchrechnen und Details unter Erbschaftssteuer auf Immobilien.

Behalten, vermieten oder verkaufen — der Entscheidungsrahmen

OptionWann sie passtWoran sie scheitert
Selbst einziehen Lage passt zum Leben; als Familienheim kann der Erwerb steuerfrei sein (10 Jahre Selbstnutzung) Sanierungsstau, Pendelwege, Auszahlung der Miterben nicht finanzierbar
Vermieten Guter Zustand, vermietbare Lage, Rendite trägt Kosten + Rücklagen; 90-%-Ansatz bei der Erbschaftssteuer Altbau-Instandhaltung, Vermieterpflichten, Erbengemeinschaft muss dauerhaft kooperieren
Verkaufen Klare Verhältnisse, Erlös nach Quoten teilbar, keine laufende Bindung Emotionale Bindung; ggf. Spekulationsfrist (§ 23 EStG) prüfen
Die Leerstands-Falle: Die teuerste Option ist fast immer das Nicht-Entscheiden. Ein leeres Haus kostet laufend (Grundsteuer, Versicherung, Heizung gegen Frost), verliert Zustand und Wert — und in Erbengemeinschaften wächst mit jedem Monat das Konfliktpotenzial. Setzen Sie sich eine Entscheidungsfrist.

So läuft der Verkauf eines geerbten Hauses

  1. Verkaufsunterlagen komplettieren: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Wohnflächenberechnung, bei ETW Teilungserklärung + Protokolle.
  2. Wert realistisch ermitteln: Verkehrswerteinschätzung oder Gutachten — auch als faire Basis gegenüber Miterben und Finanzamt.
  3. Erbnachweis fürs Grundbuch (siehe oben) — ohne ihn keine Eigentumsumschreibung auf den Käufer.
  4. Vermarktung und Verhandlung — in Eigenregie oder mit regionalem Makler.
  5. Notartermin: Bei Erbengemeinschaften unterschreiben alle Miterben. Wer nicht alle an einen Tisch bekommt: die Alternativen.

Mehrere Erben? Dann zuerst hierhin

Mit Geschwistern oder anderen Miterben ist das Haus Gemeinschaftseigentum — jeder Verkauf braucht alle, und jeder Monat Stillstand kostet. Die vier Wege (gemeinsamer Verkauf, Übernahme gegen Abfindung, Erbteilverkauf, Teilungsversteigerung) mit Dauer und Erlös-Wirkung vergleicht der Erbengemeinschafts-Lotse.

Häufige Fragen

Haus geerbt — was muss ich zuerst tun?
Drei Dinge: Prüfen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen (Ausschlagungsfrist: 6 Wochen — danach gilt es als angenommen). Den Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt anzeigen. Und die Immobilie sichern: Versicherungen informieren, laufende Kosten klären, Post umleiten.
Muss ich als Erbe ins Grundbuch?
Ja, das Grundbuch muss berichtigt werden. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei. Nachweis ist der Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — Letzteres spart die Erbschein-Kosten.
Wie viel Erbschaftssteuer fällt auf das Haus an?
Das hängt von Verkehrswert, Verwandtschaft und Nutzung ab. Ehepartner und Kinder haben hohe Freibeträge (500.000/400.000 €); das selbst genutzte Familienheim kann ganz steuerfrei sein, vermietete Objekte werden mit 90 % angesetzt. Rechnen Sie es durch: mit unserem Erbschaftssteuer-Rechner.
Fällt beim Verkauf des geerbten Hauses Spekulationssteuer an?
Als Erbe übernehmen Sie die Haltedauer der verstorbenen Person. Lagen zwischen deren Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre — oder wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt — ist der Gewinn regelmäßig steuerfrei (§ 23 EStG). Innerhalb der Frist kann Einkommensteuer anfallen; das sollte eine Steuerberatung prüfen.
Behalten, vermieten oder verkaufen — was ist am besten?
Ehrliche Antwort: Es ist eine Rechenaufgabe plus Lebensfrage. Selbst einziehen kann die Erbschaftssteuer sparen; vermieten lohnt nur bei gutem Zustand und tragfähiger Rendite; verkaufen schafft klare Verhältnisse — besonders in Erbengemeinschaften, wo Miteigentum dauerhaft Konflikte produziert.
Was gilt, wenn wir mehrere Erben sind?
Dann gehört das Haus der Erbengemeinschaft insgesamt — kein Alleingang ist möglich, für den Verkauf müssen alle unterschreiben. Die vier Wege (gemeinsam verkaufen, auszahlen, Erbteil verkaufen, Teilungsversteigerung) vergleicht unser Erbengemeinschafts-Lotse.
Quellen
Zuletzt geprüft: September 2026
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