Schritt 0: Brauchen Sie den Erbschein überhaupt?
Erst prüfen, dann zahlen — der Erbschein kostet zwei wertabhängige Gebühren:
- Notarielles Testament / Erbvertrag vorhanden? Mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll genügt das dem Grundbuchamt und meist auch den Banken — kein Erbschein nötig.
- Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus? Dann kommen Bevollmächtigte zunächst ohne Erbschein an die Konten.
- Nur privatschriftliches Testament oder gar keins? Dann führt bei Immobilien und größeren Konten meist kein Weg am Erbschein vorbei.
Schritt 1: Zuständigkeit und Weg wählen
Zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Den Antrag können Sie dort direkt stellen — oder über einen Notar, der die Unterlagen aufbereitet und die eidesstattliche Versicherung beurkundet. Der Notarweg kostet etwas mehr, spart aber Termine und Rückfragen, besonders bei komplizierten Familienverhältnissen.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
- Sterbeurkunde und Ihr Ausweis
- Nachweise der Erbfolge: Testament/Erbvertrag — oder bei gesetzlicher Erbfolge Geburts- und Heiratsurkunden, die die Verwandtschaft lückenlos belegen
- Namen und Anschriften aller Miterben samt Quoten (vorab sortieren: Erbquoten-Rechner)
- Aufstellung des Nachlasswerts — Vermögen und Schulden (bestimmt die Gebühren)
- ggf. Ausschlagungserklärungen vorrangiger Erben
Schritt 3: Antrag + eidesstattliche Versicherung
Im Antrag versichern Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben stimmen und Ihnen kein entgegenstehendes Testament bekannt ist. Falsche Angaben sind strafbar — im Zweifel lieber „unbekannt" angeben als raten. Bei mehreren Erben genügt ein Antragsteller für den gemeinschaftlichen Erbschein.
Schritt 4: Prüfung und Erteilung
Das Gericht prüft, hört ggf. die übrigen Beteiligten an und erteilt den Erbschein — im Normalfall nach wenigen Wochen. Damit können Sie Konten umschreiben, das Grundbuch berichtigen (binnen 2 Jahren gebührenfrei) und gegenüber Versicherungen und Behörden auftreten.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich den Erbschein?
Welche Unterlagen brauche ich?
Wie lange dauert es, bis der Erbschein da ist?
Was kostet der Erbschein?
Muss jeder Miterbe einen eigenen Antrag stellen?
Geht es auch ohne Erbschein?
- Rechtsgrundlage: §§ 2353 ff. BGB, § 352 FamFG — alle Beträge und Quoten für 2026 gegen den Gesetzestext geprüft
- § 2353 BGB im Wortlaut
- Bürgerliches Gesetzbuch — Erbrecht im Wortlaut (gesetze-im-internet.de)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz im Wortlaut